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Herzlich Willkommen bei
Organhaftpflicht und D&O Versicherungen

In den letzten Jahren haben Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte und Geschäftsleiter auch in der Schweiz merklich zugenommen. Bei finanziellen Problemen der Gesellschaften oder im Konkursfall sind Aktionäre und Gläubiger heute eher bereit, Schadenersatzansprüche gegen Führungskräfte zu erheben. Hinzu kommt eine steigende Anzahl von strafrechtlichen Ermittlungen und Anklagen sowie Klagen von Steuerbehörden und Sozialversicherern.

Führungskräften wird immer mehr bewusst, dass mit der Übernahme von Organfunktionen auch erhebliche Risiken für persönliche Verantwortlichkeit verbunden sind. Parallel dazu ist das Interesse an Haftungsschutz durch D&O-Versicherungen deutlich gestiegen.

Diese Website befasst sich ausschliesslich mit der Organhaftpflicht und der D&O Versicherung. Ihre Fragen, Meinungen oder Anregungen sind herzlich willkommen.


Checkliste:

Wann ist eine D&O-Versicherung zu empfehlen?


Zeitungsartikel:
Managern droht ein Risiko ohne Schutz
Individuelle Versicherung für Chefs
Das Geschäft mit der Angst
Die Chefs lassen sich weicher polstern
Firmen versichern Risiken ihrer Manager
Swissair als Härtetest für D&O-Versicherungen
Die Angst der Chefs vor dem Richter
Organhaftpflichtversicherung für KMU Verwaltungsräte

 

News:

News-Archiv >

13. Januar 2012: Beginn des Prozesses gegen Rolf Erb: Ab dem 23. Januar 2012 muss sich Rolf Erb, der Sohn des verstorbenen Firmengründers Hugo Erb, vor dem Bezirksgericht Winterthur wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung verantworten. Der Zusammenbruch des Erb-Imperiums gilt als zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte, gleich nach jener der Swissair.
Die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich wirft dem 60-jährigen Rolf Erb vor, er habe als operativer Leiter des Unternehmens den Kreditgebern falsche Abschlüsse und Revisionsberichte vorgelegt, um so die finanzielle Lage und damit die Kreditwürdigkeit der Unternehmensgruppe stark zu beschönigen. Viele Banken gewährten darauf noch Millionenkredite.
Gemäss einem Gutachten, das nach dem Kollaps erstellt wurde, wäre ohne die Täuschung die immense Verschuldung der Erb-Gruppe bereits Mitte der 90er Jahre ans Licht gekommen und nicht erst beim Zusammenbruch des komplizierten Firmengeflechts im Dezember 2003. Damals schuldeten die Erbs ihren Geldgebern rund 2,2 Milliarden Franken.

12. Januar: FINMA Verfügung über KPT-Verwaltungsrat: Die FINMA hat mit Verfügung vom 6. Januar das Verwaltungsverfahren gegen die KPT Versicherungen AG sowie 3 ihrer Führungspersonen abgeschlossen. Sie stellt darin schwere Pflichtverletzungen fest. Sie verbietet 2 ehemaligen VR-Mitgliedern während 4 Jahren eine leitende Tätigkeit im Finanzbereich und reicht zusätzlich Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen diese ein. Ausserdem suspendiert sie drei andere Verwaltungsratsmitglieder und beauftragt den ehemaligen Zürich-Manager Peter Eckert, vorübergehend die Zügel an die Hand zu nehmen.
Die Finma legt den beiden Verwaltungsräten u.a. zur Last, den Preis für den Rückkauf von Aktien aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm viel zu hoch angesetzt zu haben, wodurch die Verwaltungsräte erhebliche Gewinne erzielt hätten, wenn die geplante Fusion zwischen Sanitas und der KPT zustande gekommen wäre. Ausserdem hätten sie neben ihren VR-Bezügen noch Honorare aus Beraterverträgen erhalten, denen keine Leistungen gegenüberstanden.

28. Juni 2011: BayernLB fordert € 200 Millionen von ihrem ehemaligen Vorstand: Wegen des e milliardenschweren Fehlkaufs der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) will die BayernLB ihren früheren Vorstände auf Schadenersatz verklagen. Die Bank hatte im Mai 2007 die Mehrheit der HGAA) gekauft, obwohl damals schon bekannt war, dass das Institut Probleme hatte. Die BayernLB wirft den damals verantwortlichen Managern deshalb Pflichtverletzungen vor. Im Dezember 2009 gab die Landesbank die HGAA an Österreich zurück, wo sie notverstaatlicht wurde. Den Freistaat als Haupteigentümer der BayernLB hat das Desaster nach Angaben des Finanzministeriums mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet.

15. Juni 2011: Anklage gegen weiteren Ex-Siemens-Manager: Im Schmiergeldskandal bei Siemens hat die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied  wegen Bestechung im Zusammenhang mit einem Projekt in Argentinien erhoben.  

8. Juni 2011: Strafanklagen gegen frühere BayernLB Vorstände: Acht frühere bayerische Landesbanker müssen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Untreue und weiterer Delikte im Zusammenhang mit dem Skandal um die Bank Hypo Alpe Adria (HGAA). Die damaligen Landesbanker sollen Bedenken gegen den Erwerb der HGAA-Anteile bewusst übersehen und Verfahrensregeln missachtet haben. Vier ehemalige Vorstände sollen sich  ausserdem der Bestechung und der Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht haben.

26. Mai: Vorerst keine Sonderprüfung bei Affichage: Der Antrag von 2 Aktionären auf eine Sonderprüfung (gemäss Art. 697a OR) wurde an der heutigen Generalversammlung abgelehnt. Die beiden Aktionäre werden den Antrag auf Sonderprüfung aber nun beim Gericht beantragen. Die in Genf bereits eingereichte Schadenersatzklage gegen den früheren Konzernchef Christian Kauter und weitere Personen bleibt davon unberührt. Auch Affichage selbst hat rechtliche Schritte gegen die früheren Geschäftspartner in Griechenland und eine Ex-Managerin eingeleitet.

5. Mai 2011: Ex-Arcandor-Chef Middelhoff muss Aktionär Schadensersatz zahlen: Das Essener Landgericht verurteilte den ehemaligen Chef der Karstadt-Gruppe wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz in Höhe von 2'575 Euro an einen Kleinaktionär. Nach Ansicht der Richter muss sich Middelhoff die "offensichtlich falschen Erklärungen" des Arcandor-Pressesprechers vom 24. September 2008 zurechnen lassen. Der Sprecher hatte damals erklärt, ein Verkauf von Anteilen des Reisekonzerns Thomas Cook stehe bei Arcandor nicht zur Debatte. Am Abend desselben Tages korrigierte das Unternehmen jedoch die Erklärung des Sprechers in einer Ad-hoc-Mitteilung. Die Folge: Der Aktienkurs stürzte ab.

21. Januar 2011: Verjährungsfrist in Deutschland zum Teil auf 10 Jahre verlängert: Vorstände und Aufsichtsräte von Kreditinstituten und von börsennotierten Unternehmen in Deutschland haften neu bis zu 10 Jahre für die von Ihnen verursachten Schäden. Mit der verlängerten Verjährungsfrist, die aber nicht generell, sondern nur für die genannten Unternehmen gilt, sind die Haftungsrisiken dieser Manager deutlich gestiegen. In den betroffenen D&O-Policen sollten entsprechend lange Nachmeldefristen vereinbart werden, um Versicherungslücken zu vermeiden. 

17. Januar 2011: MAN fordert von Ex-Chef Schadenersatz in Rekordhöhe: Für Schäden im Zusammenhang mit einer Schmiergeldaffäre beim Münchner Fahrzeughersteller MAN fordert dieser vom Ex-Topmanager 237 Millionen Euro Schadenersatz und weitere Millionen von seinen ehemaligen Kollegen. MAN macht damit sämtliche Kosten geltend, die dem Unternehmen durch die Affäre entstanden seien. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte den Skandal im Mai 2009 aufgedeckt. MAN musste wegen Bestechung rund 150 Millionen Euro Bussgeld zahlen. Der Konzern wirft seinem im November 2009 zurückgetretenen Ex-Chef und dessen Kollegen vor, ihr Unternehmen nicht genügend kontrolliert zu haben. So habe es über Jahre zu den Schmiergeldzahlungen beim Verkauf von Lastwagen und Bussen kommen können.

6. Januar 2011: USA wollen 109 amerikanische Bankmanager verklagen: Die amerikanische Einlagenversicherung FDIC will mit diesen Klagen USD 2,5 Mrd wieder hereinholen, die durch Verluste aus Bankpleiten entstanden sind. Diese Praxis wurde schon in der Vergangenheit erfolgreich angewandt. In den Jahren 1986 bis 2009 wurden durch solche Klagen, die oft mit einem Vergleich enden, USD 6,2 Mrd eingenommen.

22. Dezember 2010: Sachsen pocht auf Schadenersatz: Die Landesregierung hat  Schadenersatzforderungen von EURO 60 Millionnen an ehemalige Mitarbeiter der Sachsen LB gestellt und behält sich weitere Forderungen von bis zu 190 Millionen Euro vor. Das Land Sachsen hat bereits knapp 73 Millionen Euro für finanzielle Ausfälle durch die riskanten Spekulationen seiner ehemaligen Landesbank zahlen müssen, weitere Zahlungen stehen in nächster Zukunft an, denn insgesamt verpflichtete sich die Dresdner Landesregierung, für Ausfälle in Höhe von bis zu 2,75 Milliarden Euro aufzukommen.

17. Dezember 2010: Erb-Pleite kommt vor Gericht: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Konkurs der Erb-Gruppe Ende 2003 nun gegen Rolf Erb, einen Sohn des verstorbenen Firmengründers Hugo Erb, Anklage wegen gewerbsmässigem Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung erhoben. Er soll für die Jahre 1998 bis 2002 Banken und anderen Kreditgebern inhaltlich falsche Einzel- und Gruppenabschlüsse sowie unwahre Revisionsberichte abgegeben haben, um damit die finanzielle Lage und die Kreditwürdigkeit der Gruppe zu beschönigen. Ausserdem soll er 2002 und 2003 namhafte Vermögenswerte aus dem Gesellschafts- und dem Privatvermögen seinen Söhnen und seiner Lebenspartnerin übertragen haben, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.

17. Dezember 2010: Offener Brief im Valartis Streit: Die Paramount-Finanz AG wendet sich nun mit einem Offenen Brief an die Öffentlichkeit. Es geht um den seit Mitte 2009 schwelenden Streit mit der Valartis-Gruppe als Verwalterin der Beteiligungsgesellschaften ENR Russia Invest (ENR) und Eastern Property Holdings (EPH). Der Konflikt zwischen Paramount als ENR-Minderheitsaktionärin und Valartis ist mit dem Antrag auf eine Sonderprüfung bei ENR an deren Generalversammlung im Juni und vor einem Genfer Gericht im September 2009 ausgebrochen. Derzeit sind laut Georg von Opel, dem hinter Paramount stehenden Investor, noch Verantwortlichkeits-, Sonderprüfungs- und Anfechtungsklagen hängig gegen den Geschäftsführer Gustav O. Stenbolt und ENR. Ihnen wird  u.a. ein permanenter Interessenskonflikt, eine Anlagepolitik gegen die Interessen des Minderheitsaktionärs und der Einsatz von umfangreichen Barmitteln ohne angemessene Entschädigung vorgeworfen.

6. Dezember 2010: Klage von Affichage Aktionären nun vor Gericht: Nach einer erfolglosen Sühneverhandlung in Zollikon haben nun zwei Aktionäre beim Tribunal de première instance in Genf Klage gegen einzelne heutige und frühere Organvertreter von Affichage eingereicht. 

16. November 2010: Affichage-Aktionäre fordern CHF 100 Millionen vom Verwaltungsrat: Zwei Aktionäre haben in Zollikon ein Sühnebegehren gegen mehrere heutige und frühere Verantwortliche der Affichage Holding gestellt. Sie wollen, dass die Verantwortlichen dem Unternehmen den durch eine gescheiterte Expansion in Griechenland erlittenen Schaden ersetzen. Ende November soll vor dem Friedensrichter in Zollikon die obligate Sühneverhandlung stattfinden. Danach wollen die Aktionäre Klage vor dem Zürcher Handelsgericht erheben.  Ausserdem hat der Verwaltungsrat der Affichage in Genf eine Verantwortlichkeitsklage gegen das frühere für das Auslandsgeschäft zuständige Konzernleitungsmitglied eingereicht. 

9. November 2010: Lehmann fordert $90 Millionen von D&O Versicherern: Lehman Brothers hat ihren Konkursverwalter gebeten, $90 Millionen von den 5 D&O-Versicherern zu fordern. Das Geld soll für Verteildigungskosten und Entschädigungen in Verfahren gegen ehemaligen Führungskräfte dienen. Ihnen werden Falschinformationen gegenüber Investoren und fehlerhafte Entscheidungen vorgeworfen, die im September 2008 zum Konkurs der US-Bank geführt haben.  

28. Oktober 2010: Schuldspruch gegen Dominique Morax: Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Finanzchef der Rentanstalt (heute Swiss Life) wegen wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon 6 Monate unbedingt. Er wurde zudem verpflichtet, vom unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil, rund CHF 391'200 dem Staat abzuliefern und Gerichtskosten von CHF 70'000 zu tragen. Morax und andere damalige Konzernmitglieder hatten sich im Jahr 2002 mit der Beteiligungsgesellschaft Long Term Strategy (LTS) ungerechtfertigt bereichert, indem sie Aktien der Rentenanstalt im Wert von über 20 Franken für bloss zehn Franken erhielten und damit für die Rentenanstalt Mindereinnahmen von über 1,8 Millionen Franken verursacht hatten.

26. Oktober 2010: BayernLB verklagt ehemaligen Vorstand auf Schadenersatz: Der Verwaltungsrat der Bayrischen Landesbank hat beschlossen, gegen alle im Jahr 2007 am Kauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria beteiligten Vorstandmitglieder Schadenersatzklage in Millionenhöe zu erheben. Dieser Kauf hat bei der BayernLB zu einem Verlust von € 3,7 Milliarden Euro geführt. Insbesondere dem damaligen Vorstandsvorsitzenden habe zahlreiche Fehler beim Erwerb des österreichischen Kreditinstituts gemacht und grob fahrlässig gegen Dienstpflichten verstossen. Etliche grosse Gefahren bei dem Geschäft seien nicht beachtet worden. Der Vorstand habe es unter anderem versäumt, die BayernLB im Kaufvertrag gegen Altlasten und Risiken der Hypo Alpe Adria abzusichern.

14. Oktober 2010: UBS Klageverzicht trotz Erfolgschancen: Der VR-Präsident der UBS, Kaspar Villiger, hat heute erneut bekräftigt, dass die UBS an ihrer bereits im Dezember 2009 getroffenen Entscheidung festhalte und gegen ehemalige Führungskräfte der Bank keine Verantwortlichkeitsklagen wegen der Verluste im US-Hypothekengeschäft und der Delikte im US-Vermögensverwaltungsgeschäft erheben werde. Die UBS hatte zur Frage der Erfolgsaussichten solcher Klagen Rechtsgutachten bei den Anwaltskanzleien Homburger und Partner und Bär & Karrer sowie eine juristische Stellungnahme von Prof. Forstmoser eingeholt. Zwar kamen die beiden Rechtsgutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen, aber trotz Anhaltspunkten für Klagechancen empfahl kein Gutachter tatsächlich zu klagen. 3 Gründe dafür: Klagen dauern lang und liefern während dieser Zeit negative Schlagzeilen und belasten das neue Management. Selbst im Erfolgsfall ist der finanzielle Nutzen für die Bank gering, denn die Schadenersatzleistungen (Versicherungssumme der D&O-Police und Privatvermögen der Beklagten) werden nicht mehr als einige Hundet Millionen Franken betragen verglichen mit den Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe. Eine Klage der Bank gegen ihre eigenen Manager würde die Position der Bank in hängigen Sammelklagen gegen sie in den USA schwächen; ein allfälliger Vergleich in diesen Verfahren könnte sich laut einem US-Rechtsgutachten dadurch um einen Milliardenbetrag verteuern. 

13. Oktober 2010: Schweizer Bundesrat nicht zu einer Klage gegen UBS Manager bereit: Die Geschäftsprüfungskommission von National- und Ständerat hatte in ihrem Ende Mai veröffentlichten Bericht u.a. empfohlen, dass der Bund das Prozessrisiko für Verantwortlichkeitsklagen gegen das frühere UBS Management übernehme. Bundespräsidentin Leuthard hat dies heute in einer Stellungnahme abgelehnt, weil die Übernahme der Prozessrisiken "mit hohen Kosten und ungewissem Ausgang" für den Bund rechtlich unmöglich sei. Sie teilte mit, dass auch die bundeseigenen Grossaktionäre der UBS, nämlich der AHV-Ausgleichsfonds und die Pensionskasse Publica, keine Klagen erheben werden.

7. Oktober 2010: Swiss Re wendet US-Klage ab: Im Jahr 2008 reichte eine US Pensionskasse im Namen von Swiss Re Aktionären, die zwischen 1. März und 19. November 2007 Aktien gekauft hatten, Klage gegen den Rückversicherer ein. Swiss Re habe mit falschen und irreführenden Aussagen die Risiken von Derivaten gegenüber Kunden verborgen und musste am 19.11.07 einen Verlust daraus von CHF 1.2 Mrd bekannt geben. Das Bezirksgericht New York hat die Klage nun abgewiesen u.a. weil die Aktien ausserhalb der USA verkauft worden waren und deshalb gemäss der Entscheidung des US Supreme Courts vom 24.6.2010 in Sachen Morrison v. National Australia Bank kein ausreichender Bezug zur amerikanischen Gerichtsbarkeit vorlag.

5. Oktober 2010: Ehemalige Kader der BCGE vor Gericht: Der ehemlige VR-Präsident und 2 weitere Führungskräfte der Genfer Kantonalbank stehen seit Montag vor Gericht. Sie sind der Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsführung angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, für das Debakel der Kantonalbank in den Jahren 1996 bis 1998 verantworltich zu sein. Die Rettung der Bank durch den Kanton Genf im Jahr 2000 kostete die Steuerzahler CHF 2 Mrd.

11. September 2010: Strafanzeige gegen 2 ehemalige Stiftungsräte der Sammelstiftung Gemini: Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat Strafanzeige gegen die beiden ehemaligen Stiftungsräte Carl Helbling und Oskar Leutwyler eingereicht. Sie hatten in den Jahren 2001 bis 2006 Retrozessionnen und Provisionen in Höhe von CHF 6 Mio in die von ihnen kontrollierte Gemini Personalvorsorge AG umgeleitet. Die Gemini Sammelstiftung hatte bereits im Mai dieses Jahres einen Vergleich mit den beiden 2007 aus der Stiftung ausgetretenen Führungsverantwortlichen abgeschlossen. Dies innerst kurzer Zeit der zweite Problemfall bei einer BVG Einrichtung, nach dem Fall der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK).

31. August 2010: UBS Aktionäre wollen nicht klagen: Bei der Aktionärsvereinigung Actares und und Deminor, einem belgischen Anwerber klagewilliger Aktionäre, haben sich bisher erst rund 100 Aktionäre gemeldet, um eine Sammelklage gegen UBS Manager zu erheben. Damit schwinden die Chance, dass vor dem 15. Oktober 2010 eine Klage eingereicht wird. Ab diesem Datum können die an der UBS Generalversammlung vom April 2010 erteilten Déchargen für die Jahre 2008 und 2009 nicht mehr angefochten werden. Bei mangelnder Unterstützung wird in Erwägung gezogen, auf Basis des Jahres 2007 zu handeln, denn für dieses Jahr haben die UBS-Topmanager keine Décharge erhalten.

30. August 2010: BVK Affaire: weitere Verhaftung: Im Zusammenhang mit dem Pensionskassenskandal rund um die Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) wurde ein weiterer Vermögensverwalter verhaftet. Nachdem im Mai dieses Jahres der damalige Anlagechef der BVK festgenommen wurde, folgten in den darauf folgenden Wochen der Gründer einer Beteiligungsgesellschaft sowie ein Devisenhändler. Beide standen dem Anlagechef, der 20 Milliarden Vermögen verwaltete, sehr nahe. Dem Anlagechef werden Bestechlichkeit und Untreue zur Last gelegt.

26. August 2010: D&O Versicherer zahlen $ 150 Mio im Fall AIG: Die D&O Versicherer der ehemlaligen AIG haben sich in einem Vergleich bereit erklärt, $90 Mio für Schadenersatz an AIG und $60 Mio an Maurice Greenberg (ex. AIG Präsident) und Howard Smith (ex CFO) zu zahlen. Damit wird ein Schlussstrich gezogen unter eine Vielzahl von Aktionärsklagen, die seit 2004 im Namen der AIG (derivative suits) Schadenersatzansprüche vom früheren Top-Management verlangten. Ihnen wurden u.a. betrügerische Rückversicherungstransaktionen, geheime Offshore Tochtergesellschaften und der Verkauf illegaler Finanzprodukte vorgeworfen.

17. August 2010: Die EHC Kloten AG reicht Klage gegen den früheren VR-Präsidenten ein: Dem ehemaligen VR-Präsidenten Peter Bossert wird unkorrekte Buchführung vorgeworfen (Quellensteuer und Sozialversicherungbeiträge für Leistungen an ausländische Spieler seien nicht gezahlt worden) und ein Schaden von über einer Million geltend gemacht. Wegen Falschkalkulation wird ausserdem ein zusätzlicher Betrag von CHF 740'000 eingeklagt, der durch die Verpflichtung von günstigeren oder weniger Spieler vermeidbar gewesen wäre.

7. Juli 2010: Insolvenzverwalter verklagt Ex-Arcandor-Chef Middelhoff auf Schadensersatz: Auf den früheren Vorstandschef des insolventen Essener Handelskonzerns, Thomas Middelhoff, sowie weitere frühere Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder kommt eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von EURO 175 Millionen zu. Im Wesentlichen geht es in der Klage um den Verkauf von fünf Warenhausimmobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds (Troisdorf) und deren Zurückmietung. Hierbei seien die betreffenden Immobilien deutlich unter deren Marktwerten verkauft und anschliessend zu deutlich überhöhten Sätzen zurückgemietet worden.

24. Juni 2010: Urteil des US Supreme Court zu Morrison v. National Australia Bank: Das höchste Gericht der USA hat heute eine sehr wichtige Entscheidung zu Wertpaierklagen mit Auslandsbezug getroffen. In den vergangenen Jahrzehnten hatten die Gerichte immer häufiger Klagen in den USA zugelassen, auch wenn sowohl der Kläger/Investor als auch die Beklagten (Gesellschaft und/oder Führungskräfte) und der Wertpapierkauf ausserhalb der USA lagen (sog. f-cubed cases). Demgegenüber betont der Spreme Court nun, dass amerikanische Gesetze einschliesslich section 10-b des Wertpapiergestzes grundsätzlich nur für das Territorium der USA anwendbar sind. Damit dürften in Zukunft in den USA keine Schadenersatzansprüche mehr möglich sein, die sich auf Wertpapierkäufe ausserhalb der USA beziehen. Welche genauen Auswirkungen dieses weitreichende Urteil auf die diversen Fälle mit Auslandsbezug haben wird  ist aber noch nicht klar.     

20. Mai 2010: Novartis muss $ 250 Mio Busse zahlen: Die US-Tochter von Novartis ist von einem Geschworenengericht in New York wegen systematischer Benachteiligung von Mitarbeiterinnen bei Beförderung und Entlohnung zu der genannten Busse verurteilt worden. In dem bisher grössten Diskriminierungsprozess, den 12 Hauptklägerinnen stellvertretend für 5'600 Mitarbeiterinnen als Sammelklage geführt  haben, werden weitere finanzielle Belastungen auf Novertis zukommen: Schadenersatzzahlungen und allfällige zusätzliche Gehälter an die Geschädigten, die gemäss Klagevertretern mindestens nochmals ca. $ 200 Mio betragen werden. Novartis hat angekündigt, Berufung einzulegen. 
Diese Schadenersatzpflicht beruht auf sogenannter employment practices liability (EPL), ein Haftpflichtrisiko, das mittels separaten Versicherungspolicen in USA oder weltweit versichert werden kann. EPL-Ansprüche, die sich persönlich gegen Organpersonen richten, sind i.d.R. auch in D&O-Policen versichert. 

14. April 2010: UBS GV verweigert Décharge für 2007: An der lebhaften und langen Generalversammlung der UBS in Basel hat eine knappe Mehrheit der Aktionäre (52.9%) sowohl dem Verwaltungsrat als auch der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2007 die Entlastung verweigert nicht. Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger sagte im Anschluss an die Abstimmung, dass der Verwaltungsrat die Haltung seines Aktionariats zur Kenntnis nehme. An der grundsätzlichen Haltung des Gremiums, keine Verantwortlichkeitsklage gegen die UBS-Spitze des Jahres 2007 einzureichen, ändere der Entscheid aber nichts. Für die Jahre 2008 und 2009 haben die Aktionäre dem VR und der GL die Décharge erteilt. 

7. Februar 2010: Staatsanwaltschaft erneut gegen UBS Strafverfahren:  Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich will partout kein Strafverfahren gegen die frühere UBS-Spitze. Die SP Schweiz ist auch mit ihrer zweiten Eingabe gegen Ospel und andere Ex-UBS-Manager abgeblitzt. Es bestehe kein Anfangsverdacht, dass bei den früheren Top-Manager der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsführung, Steuerbetrug oder Urkundenbetrug erfüllt erfüllt sei. Man habe keinen spezifischer Beweis gefunden, dass die damalige UBS-Spitze von den Verfehlungen ihrer Kundenberater in den USA wusste und diese für gut befunden oder nichts dagegen unternommen habe.

16. Dezember 2009: 2 ehemalige Top-Manager der Bank Vontobel angeklagt: Der ehemalige Präsident der Bank Vontobel, Jörg Fischer, und der damalige Chef Corporate Finance, Hans-Peter Bachmann stehen vom 16. bis 18. Dezember vor dem Züricher Bezirksgericht. Beide hatten als Vizepräsident beziehungsweise CEO auch bei der Beteiligungsgesellschaft Private Equity Holding (PEH) leitende Funktionen inne. Ihnen wird vorgeworfen, Aktien der PEH zu einem überhöhten Wert von der Bank an eine Tochtergesellschaft der PEH verschoben zu haben. Herr Bachgmann soll die PEH ausserdem im Frühjahr 2000 arglistig über den wahren Wert der WorkX getäuscht und den Kauf ihrer Aktien empfohlen haben, die kurze Zeit später wertlos wurden. Der Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafen wegen Vermögens-, Börsen- und Urkunddelikten. Die PEH fordert von den beiden Angeklagten zivilrechtlich Schadenersatz in Höhe von CHF 138 Mio und zusätzlich von Herrn Bachmann CHF 34.6 Mio. 

15. Dezember 2009: Keine Klagen gegen Ospel & Co.: Weder die UBS selbst noch die Staatsanwaltschaft Zürich fassen nach Angaben vom Dienstag ein Verfahren gegen UBS-Ex-Manager ins Auge. Wie die Bank nun mitteilte, hat eine interne Untersuchung keinerlei Hinweise auf strafrechtliche Vergehen oder individuelle Bereicherungsabsichten ergeben. Um weitere negative Schlagzeilen zu vermeiden, soll es nach dem Willen des Verwaltungsrats auch keine Zivilklage gegen die damals Verantwortlichen auf Schadenersatz geben.

2. Dezember 2009: Einigung im Fall Siemens: Der Aufsichtsrat von Siemens hat sich mit den früheren Konzernchefs Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld über Schadenersatzzahlungen für die Korruptionsaffäre geeinigt. Dem Vernehmen nach soll Pierer 5 Mio. Euro zahlen, Uriel Sharef 4 Millionen, Jürgen Radomski und Johannes Feldmayer jeweils 3 Mio. Euro, Kleinfeld 2 Mio. Euro und Ex- Aufsichtsratschef Karl Hermann Baumann 1 Mio. Euro. Drei weitere Manager hatten sich mit dem Aufsichtsrat bereits vor einigen Monaten auf eine Zahlung von je einer halben Million Euro geeinigt, so dass die Gesamtsumme des Schadenersatzes vorläufig 19,5 Mio. Euro beträgt. Mit der Einigung mit den meisten ehemaligen Topmanagern hat Siemens einen der letzten Schritte zur Bewältigung des grössten Schmiergeldskandals der bundesdeutschen Wirtschaftsgeschichte vollzogen. Bei dem Münchener Konzern flossen zwischen 2000 und 2006 rund 1,3 Mrd. Euro in dunkle Kanäle. Für Aufarbeitung, Strafen und Steuernachzahlungen gab der Konzern gut 2,5 Mrd. Euro aus. Finanziell und strafrechtlich ist die Affäre für Siemens damit weitgehend abgehakt.

14. September 2009: AIG Managern droht Strafverfahren: New Yorker Staatsanwälte prüfen ein Strafverfahren u.a. gegen den ehemaligen AIG Manager Joseph Cassano. Die Anklage könnte ihm vorwerfen, Anleger durch die Überbewertung von Hypotheken-bezogenen Derivaten irregeführt zu haben. Wenn eine solche Strafklage Erfolg hätte, könnten auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen ihn folgen. Dagegen wird argumentiert, die Staatsanwaltschaft versuche verfehlte Managemententscheide zu kriminalisieren. Die strafrechtliche Aufarbeitung der subprime Krise hat - auch 1 Jahr nach dem Zusammenbruch von Lehmann Brotheres - noch kaum begonnen.

25. Juli 2009: SE Swiss Estate erhebt Klage gegen früheren CEO: Die an der Berner Börse kotierte Immobilienfirma SE Swiss Estate hat gegen ihren dominierenden Aktionär und früheren Geschäftsführer eine Strafanzeige eingereicht. Der Bericht eines beigezogenen externen Bücherexperten habe ergeben, dass in den vergangenen Jahren durch die Handlungen des Hauptaktionärs der Gesellschaft in den Jahren 2006 und 2007 ein Schaden von rund 3,4 Mio. Fr. entstanden sein.

11. Juli 2009: Gericht weist Klage gegen Swissair-Verwaltungsräte ab: Das Bezirksgericht Zürich hat eine Haftpflichtklage gegen 10 ehemalige Verwältungsräte der SAirGroup in Höhe von € 150 Mio. abgewiesen. Die bereits Anfang 2001 erhobene Klage stand im Zusammenhang mit einer Rekapitalisierung der belgischen Sabena. Das Gericht kam in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zum Schluss, die Rekapitaliserung sei unter Würdigung der gesamten damaligen Umstände nicht pflichtwidrig sondern vertretbar.

2. April 2009: Behörde verklagt ersten Fonds in Madoff-Affaire: In der Betrugsaffaire des Vermögensverwalters Madoff, der seine Kunden um bis zu $ 65 Mrd betrogen haben soll, hat eine US-Behörde erstmals eine Fondsgesellschaft wegen mangelnder Überprüfung der Geldgeschäfte verklagt. Die Fairfield Greenwich Gruppe, die rund $ 7 Mrd Kundengelder bei Madoff angelegt hat, habe ihre Aufsichtpflichten gegenüber ihren Kunden verletzt. Dehalb fordert die Behörde aus Massachusetts Schadenersatz und eine Geldbusse. Bei einer Verurteilung der Gesellschaft könnte diese allenfalls Organhaftpflichtansprüche gegen ihre Führungskräfte geltend machen. 

20. März 2009: Neuer juristischer Ärger für die UBS: Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein Anwaltsbüro bereits im Januar 2009 Klage bei einem New Yorker Gericht erhoben im Namen von US-Aktionären, die zwischen dem 4. Mai 2004 und dem 26.Januar 2009 Aktien der UBS direkt gekauft oder auf andern Wegen erworben haben. Die Klage geht in erster Linie auf die Pensionskasse der städtischen Angestellten von New Orleans zurück. Gemäss den Klägern habe die UBS ihre Aktien mit unlauteren Argumenten beworben (wertsteigender Zuwachs der Kundengelder vor allem durch Aufmunterung zur Steuerhinterziehung).

24. Februar 2009: SAir-Liquidator geht vor Obergericht: Der Liquidator Karl Wütherich hat in Bezug auf das Verantwortlichskeitsverfahren in Sachen Roscor beim Obergericht Berufung gegen das Urteil des Bezirkgerichts eingelegt. 

12. Februar 2009: Verantwortlichkeitsklage betreffend Roscor im Swissair-Fall abgewiesen: Das Bezirksgericht Zürich hat eine Schadenersatzklage des Liquidators der SAirGroup gegen 12 ehemalige VR- und Konzernleitungsmitglieder in der Höhe von 280 Mio. Fr. abgewiesen. Die Klage war aufgrund der unentgeltlichen Übertragung der Roscor AG an die SAirLines erhoben worden. Roscor war eine sehr profitable Tochtergesellschaft der SAirGroup, über welche eine Beteiligung am elektronischen Buchungssytsem Galileo gehalten wurde. Sie wurde im Dezember 2000 an die damals tief in den roten Zahlen steckende Konzerntochter SAirLines übertragen. Der Liquidator Karl Wüthrich machte geltend, die SAirLines sei damals bereits so stark überschuldet gewesen, dass sie auch nach der Roscor Transaktion wertlos geblieben sei und damit der Wert der Roscor Beteiligung pflichtwirdrig vernichtet worden sei. Das Bezirksgericht widerspricht der Ansicht Wüthrichs. Die SAirLines sei zum Zeitpunkt der Übertragung maximal mit 110 Mio. Fr. überschuldet gewesen, weit weniger als die Roscor damals wert war. Und die Transaktion der Roscor sei eine der möglichen und zulässigen Sanierungsmassnahmen für die Tochtergesellschaft SAirLines gewesen. Ob Wüthrich das Urteil an die nächste Instanz weiterzieht, ist noch nicht klar.
Vor dem Bezirksgericht sind noch andere Zivilverfahren hängig, so etwa wegen einer Hilfezahlung der SAirGroup an die Sabena im Frühjahr 2001 in der Höhe von 150 Mio €.

21. Janur 2009: Der Madoff-Skandal verursacht bei Versicherern einen Milliardenschaden: Der New Yorker Finanzmanager Bernard Madoff soll über ein Schneeballsystem Anleger um bis zu 50 Mrd. $ geschädigt haben. Viele der Anlagen wurden von Banken, Fondsgesellschaften und Beratern vermittelt oder im Auftrag der Kunden getätigt. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob diese Zwischenhändler ihre Sorgfalts- und Aufklärungspflichten verletzt haben oder nicht. Die Schäden werden aus Klagen von geschädigten Anlegern gegen Vermittler und Fondsmanager stammen. Hier greifen vor allem die Berufshaftpflicht-Policen. In kleinerem Umfang könnte auch die Managerhaftpflicht (D&O) einbezogen sein.

 
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